Alle in der Krankenhausseelsorge in einer Region beruflich tätigen Personen bilden die Regionalkonferenz für Krankenhausseelsorge. Die Regionalkonferenz wird mindestens zweimal jährlich einberufen. Sie wählt aus ihrer Mitte für drei Jahre einen Sprecher bzw. eine Sprecherin (KSO). Regionalbeauftragte für KrankenhausseelsorgeAußerdem wird von der Regionalkonferenz ein Regionalbeauftrager für Krankenhausseelsorge berufen, der für regionale Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zuständig ist. Der Regionalbeauftragte kümmert sich auch insbesondere um die ehrenamtlichen Dienste. Ihre Ansprechpartner in den Regionen:
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